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HU/AU

In unseren zertifizierten Werkstätten können Sie nicht nur Ihre Inspektion, sondern direkt auch Ihre HU und AU buchen. Diese werden durch qualifizierte DEKRA-Ingenieure durchgeführt, die regelmäßig in unserem Hause sind.

Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Dabei wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards geprüft. Entspricht Ihr Auto den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht.

Neuwagen müssen nach drei Jahren erstmalig zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach findet die Prüfung alle zwei Jahre statt. Damit Sie die Frist Ihrer nächsten Hauptuntersuchung im Auge behalten, finden Sie Monat und Jahr des Fristablaufs auf dieser Plakette. Nur mit gültiger Plakette ist Ihr Auto im deutschen Straßenverkehr zulässig.

Bei Fahrzeugen, die das ganze Jahr angemeldet sind, beginnen die Fristen für die jeweils folgenden Haupt- und Abgasuntersuchungen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Fällt die Untersuchung bei Autos mit Saisonkennzeichen in den „Ruhezeitraum”, muss diese im ersten Monat des nächsten Nutzungszeitraums nachgeholt werden.

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wird die HU um mehr als zwei Monate versäumt, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert.

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Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss. Die Prüfung wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Dieser Bericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kraftfahrzeugs vorgelegt werden.

Qualifizierte Prüfer von DEKRA, TÜV und VÜK prüfen Ihr Fahrzeug dabei visuell, manuell und/oder elektronisch (auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle).

Die Prüfbestandteile sind dabei:

  • Fahrwerk
  • Bremsen
  • Räder/Reifen
  • Rahmen/Karosserie
  • Auspuffanlage
  • Lenkung
  • Beleuchtung/elektrische Anlage
  • Scheiben/Spiegel
  • Ausrüstung wie Warndreieck/Warnleuchte/Verbandkasten/Unterlegkeile
  • Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte
  • Elektronische Sicherheitssysteme
Alles in Ordnung

Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU.

Mängel entdeckt

Stellt ein Prüfer erhebliche oder sogar gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats im Rahmen einer Nachprüfung erneut vorgeführt werden.

Trotz des Zeitrahmens müssen die Mängel umgehend beseitigt werden. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU durchgeführt werden.

Achtung, verkehrsuntauglich

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt. Und für den Halter gibt es ein Verbot, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.

Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) – früher AU genannt – darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Bei einer AU wird mit einer Sonde im Auspuffendrohr überprüft, welche Abgase des Fahrzeug in welchen Mengen bei unterschiedlichen Drehzahlen und Motortemperaturen produziert. Dabei werden die Abgaswerte in der Leerlauf-Drehzahl sowie im erhöhten Drehzahlbereich ermittelt und protokolliert.

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