Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Dabei wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards geprüft. Entspricht Ihr Auto den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht.
Neuwagen müssen nach drei Jahren erstmalig zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach findet die Prüfung alle zwei Jahre statt. Damit Sie die Frist Ihrer nächsten Hauptuntersuchung im Auge behalten, finden Sie Monat und Jahr des Fristablaufs auf dieser Plakette. Nur mit gültiger Plakette ist Ihr Auto im deutschen Straßenverkehr zulässig.
Bei Fahrzeugen, die das ganze Jahr angemeldet sind, beginnen die Fristen für die jeweils folgenden Haupt- und Abgasuntersuchungen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Fällt die Untersuchung bei Autos mit Saisonkennzeichen in den „Ruhezeitraum”, muss diese im ersten Monat des nächsten Nutzungszeitraums nachgeholt werden.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wird die HU um mehr als zwei Monate versäumt, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert.