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E-Prämie 2026
Geld sparen beim Umstieg auf Elektromobilität

Ab sofort profitieren Sie von unserer aktualisierten E-Prämie beim Kauf oder Leasing eines Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs – mit attraktiven Zuschüssen und erstklassigem Service.
Disclaimer: Diese Berechnung dient lediglich als unverbindliche Orientierung auf Grundlage der veröffentlichten Tabellenwerte. Sie stellt weder eine Beratung noch eine verbindliche Prüfung der Förderfähigkeit dar. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die offiziellen Richtlinien, FAQ und Antragsunterlagen.

So geht’s

Unser Verkaufsteam berät Sie bei der Wahl des passenden BEV oder PHEV.

Förderfähige Fahrzeuge entdecken

Förderung prüfen: Kalkulieren Sie ganz einfach in dem untenstehenden E-Prämie-Rechner Ihren voraussichtlichen Prämienrabatt.

Zum E-Prämie-Rechner

Sie profitieren beim Kauf/Leasing nach der Beantragung der Förderung. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de

Was gilt 2026?

  • Dazu berechtigte Modelle: Alle neu zugelassenen vollelektrischen Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) aus unserem Sortiment.
  • Prämienhöhe: Bis zu 6.000€
  • Förderkriterien: Haushaltseinkommen, Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren, Art des Fahrzeugantriebs (rein batterieelektrisch oder Hybridantrieb)
  • Leasingoptionen: Fördervoraussetzungen gelten auch für Leasingfahrzeuge; wir berechnen Ihnen die monatliche Rate inklusive Prämienrabatt.

Warum bei uns?

Wir bieten fachkundige Beratung rund um das Thema Elektromobilität, transparente Angebote mit klaren Konditionen sowie optimal aufeinander abgestimmte Lösungen aus Servicepaketen, Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermitteln.

Fragen und Antworten zur E-Prämie

Mit dem E-Auto-Förderprogramm 2026 werden private Haushalte finanziell dabei unterstützt, auf elektrifizierte Fahrzeuge umzusteigen. Damit soll Elektromobilität für mehr Menschen erreichbar werden und soziale Kriterien stärker in den Fokus rücken.

Die Förderung erfolgt gestaffelt nach sozialen Kriterien. Maßgeblich sind das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren.

Nach den derzeit öffentlich bekannten Eckpunkten sind insbesondere rein batterieelektrische Neufahrzeuge (BEV) förderfähig.

Darüber hinaus können auch Plug-in-Hybride (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range-Extender in Betracht kommen, sofern sie die vorgesehenen technischen Anforderungen gemäß den Richtlinien des Bundesumweltministeriums erfüllen (z. B. eine Mindestreichweite im reinen Elektrobetrieb oder definierte CO₂-Grenzwerte).

Die Förderung ist für private Haushalte vorgesehen, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen (bis zu 90.000,-€) erfüllen. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von:

  • Antriebsart des Fahrzeugs
  • zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
  • Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt Laut veröffentlichter Staffelung sind Förderbeträge von 1.500 € bis zu 6.000 € möglich. Der Förderrechner auf dieser Seite dient zur unverbindlichen Orientierung.

Die Förderung ist auf Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € begrenzt (abhängig von der Anzahl der Kinder).

Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren, die dem Haushalt eindeutig zugeordnet sind.

Nach den derzeit bekannten Eckpunkten können sowohl der Kauf als auch das Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs – unter bestimmten Voraussetzungen – unterstützt werden. Wesentlich sind dabei unter anderem die Mindesthaltedauer, die Laufzeit des Vertrags sowie die Einhaltung der formalen Vorgaben.

Ja. Das Fahrzeug muss ab der Erstzulassung mindestens 36 Monate gehalten werden – unabhängig davon, ob es gekauft oder geleast wurde.

Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Der Antrag soll erst nach der Zulassung gestellt werden. Welche Stichtage und Antragsfristen im Detail gelten, ist verbindlich in den offiziellen Richtlinien des Bundesumweltministeriums festgelegt.

Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein. Eine Förderung kann rückwirkend beantragt werden – maßgeblich ist dabei das Datum der Neuzulassung.

Die Beantragung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin- Unsere Experten beraten Sie zur passenden Elektromobilität, Fördermöglichkeiten und Leasing/Kaufoptionen.

Termin online buchen – bequem und flexibel

Sie wünschen eine unabhängige Beratung zu BEV/PHEV, Fördermöglichkeiten und passenden Leasing-/Kaufoptionen? Senden Sie uns Ihre Anfrage via Email an allgemeine-anfragen@goettgens.dealerdesk.de – wir melden uns zeitnah.

Die genannten Beträge und Förderbedingungen basieren auf den aktuellen Förderrichtlinien und können sich ändern. Wir aktualisieren die Informationen regelmäßig auf dieser Seite.

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