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CUPRA Tavascan Endurance 210 kW (286 PS) 77 kWh

CUPRA Tavascan Endurance 210 kW (286 PS) 77 kWh: Stromverbrauch (kombiniert): 15,1-17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

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✅ 48 Monate Laufzeit
✅ 10.000 km pro Jahr
✅ Überführungskosten inklusive
✅ Angebot nur bis 31.03.2025 gültig!

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* 315,- € mtl. Leasingrate für den CUPRA Tavascan Endurance 210 kW (286 PS) 77 kWh, auf Grundlage der UVP von 53.240,00 € bei 48 Monaten Laufzeit und jährlicher Fahrleistung von bis zu 10.000 km. 3.130,51 € Leasing-Sonderzahlung (Göttgens-Cashback Prämie i.H.v. 1.969,88 €*), Gesamtbetrag 18.250,51 €. Überführungskosten i.H.v. 1.160,- € sind im Angebot enthalten. Zulassungskosten i.H.v. 199,- € werden separat berechnet. Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Dieses Angebot ist nur bis zum 31.03.2025 gültig. Die individuelle Höhe der Leasingrate kann abhängig von der Netto-UPE, Laufzeit und Laufleistung sowie vom Nachlass variieren. Bonität vorausgesetzt. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Solange der Vorrat reicht. Weitere Informationen bei uns im Autohaus. Alle Preise inkl. MwSt.

 

*Die einmalige Sonderzahlung beinhaltet eine Göttgens-Cashback Prämie i.H.v. 1.969,88 €.

 

 

**5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 2 Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach 5 Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen SEAT | CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird. Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT | CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen CUPRA Servicepartner.

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