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CUPRA Leon 1.5 TSI 110 kW (150 PS)

CUPRA Leon 1.5 TSI 110 kW (150 PS): Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 5,8-6,2 l/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 132-141 g/km; CO₂-Klasse (kombiniert): D- E

Der neue CUPRA Leon jetzt ab 264,-€ mtl.* Für alle, die sich nicht vorschreiben lassen, was sie als »Sportwagen« bezeichnen.  Mit bis zu 2.500 € Loyalisierungsprämie exklusiv für SEAT oder CUPRA Fahrer.

 

* 264,- € mtl. Leasingrate für den CUPRA Leon 1.5 TSI 110 kW (150 PS), auf Grundlage der UVP von 35.540,00 € bei 48 Monaten Laufzeit und jährlicher Fahrleistung von bis zu 10.000 km. 1.000,- € Leasing-Sonderzahlung, Gesamtbetrag 13.672,- €, Überführungskosten und Zulassungskosten i.H.v. 1.399,00 € werden separat berechnet. Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Dieses Angebot ist nur bis zum 31.12.2024 gültig. Die individuelle Höhe der Leasingrate kann abhängig von der Netto-UPE, Laufzeit und Laufleistung sowie vom Nachlass variieren. Bonität vorausgesetzt. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Solange der Vorrat reicht. Weitere Informationen bei uns im Autohaus.

**5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 2 Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach 5 Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen SEAT | CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird. Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT | CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen CUPRA Servicepartner.

 

Inkl. Loyalisierungsprämie: der Käufer/Halter des Neufahrzeugs muss einen bestehenden Leasing-/Finanzierungsvertrag oder ein in bar erworbenes SEAT oder CUPRA Modell besitzen, welches beim Kaufvertrag mindestens 6 Monate auf den Halter zugelassen ist.

 

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